Ratgeber · Kosten, Förderung & Finanzierung
Förderung für Neubau-Käufer: Was KfW und NRW.BANK bieten
Kann ich für einen fertigen Neubau vom Bauträger überhaupt Förderung bekommen? Oder gilt das nur für Menschen, die selbst bauen?
Die gute Nachricht: Auch Käufer können Förderkredite nutzen. Die weniger gute: Die Bedingungen sind streng. Und eine wichtige Frist ist schnell verpasst.
Auf einen Blick
- KfW 300 (Familien) und KfW 297 (Klimafreundlicher Neubau) gelten auch beim Ersterwerb vom Bauträger.
- Beide verlangen mehr als „Effizienzhaus 40“: dazu eine Lebenszyklusanalyse und keine fossile Heizung.
- Den Antrag stellen Sie vor dem Notartermin – danach ist es zu spät.
- Die NRW.BANK fördert Familien mit geringerem Einkommen über die Stadt.
- Ob ein bestimmtes Haus die Bedingungen erfüllt, muss ein Energieeffizienz-Experte bestätigen.
Welche Förderprogramme gibt es für Käufer?
Für den Kauf eines neuen Hauses sind vor allem drei Programme wichtig. Zwei kommen von der KfW, der Förderbank des Bundes. Eines kommt vom Land NRW über die NRW.BANK.
| Programm | Für wen? | Kredit bis | Wichtigste Bedingung |
|---|---|---|---|
| KfW 300 – Wohneigentum für Familien | Familien mit Kind unter 18, Einkommensgrenze | 170.000 – 270.000 € | Klimafreundliches Wohngebäude, erstes Wohneigentum |
| KfW 297 – Klimafreundlicher Neubau | Alle Selbstnutzer, keine Einkommensgrenze | 100.000 – 150.000 € | Klimafreundliches Wohngebäude |
| NRW.BANK – Eigentumsförderung | Haushalte unter Einkommensgrenzen | Grunddarlehen + Zusätze je Kind | Antrag über die Stadt, vor dem Kaufvertrag |
Was bedeutet „klimafreundliches Wohngebäude“?
Hier wird es technisch. Die KfW fördert nicht einfach jedes neue Haus. Es muss drei Dinge schaffen:
- Effizienzhaus 40: Das Haus braucht höchstens 40 % der Primärenergie eines Referenzhauses nach Gebäudeenergiegesetz.
- Lebenszyklusanalyse (LCA): Über die ganze Lebensdauer darf das Haus nur eine begrenzte Menge Treibhausgase verursachen – höchstens 24 kg CO₂-Äquivalent je Quadratmeter und Jahr.
- Keine fossile Heizung: Öl und Gas sind ausgeschlossen, ebenso Biomasse.
Für höhere Kreditbeträge braucht das Haus zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Dieses Siegel muss schon bei der Planung angelegt werden. Nachträglich ist es kaum zu bekommen.
Wer bekommt KfW 300?
KfW 300 richtet sich an Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf höchstens 90.000 € betragen, plus 10.000 € für jedes weitere Kind. Sie dürfen noch kein Wohneigentum besitzen. Und Sie müssen selbst einziehen. Der Zins liegt deutlich unter dem Marktzins – das kann Ihre Monatsrate spürbar senken.
Und KfW 297?
KfW 297 hat keine Einkommensgrenze und verlangt keine Kinder. Der Zinsvorteil ist kleiner als bei KfW 300. Beide Programme lassen sich nicht miteinander kombinieren. Sie wählen also eines von beiden.
Wann müssen Sie den Antrag stellen?
Das ist der wichtigste Punkt. Beim Kauf vom Bauträger gilt der Abschluss des Kaufvertrags als Beginn des Vorhabens. Den Antrag müssen Sie vorher über Ihre Bank stellen. Außerdem muss der Kauf innerhalb von zwölf Monaten nach der Bauabnahme stattfinden.
Die richtige Reihenfolge lautet also: Bank finden, Bestätigung des Energieeffizienz-Experten holen, Förderung beantragen, dann erst zum Notar.
Was bietet die NRW.BANK?
Das Land NRW fördert Familien mit kleinerem und mittlerem Einkommen mit zinsgünstigen Darlehen. In Wuppertal liegt das Grunddarlehen je nach Einkommensgruppe bei 69.000 € oder 115.000 €. Pro Kind kommen 24.000 € dazu. Für ein Effizienzhaus 40 gibt es weitere 30.000 €. Den Antrag stellen Sie bei der Stadt Wuppertal – ebenfalls vor dem Kaufvertrag. Die Einkommensgrenzen sind allerdings niedrig. Für viele Käufer von Einfamilien- und Reihenhäusern kommt diese Förderung deshalb nicht infrage.
Ehrlich gesagt: „KfW 40“ auf dem Papier reicht nicht
Viele Anzeigen werben mit „KfW-40-Haus“. Für die aktuellen Förderkredite zählt aber nicht nur der Energiestandard. Auch die Lebenszyklusanalyse, die Heizung und bei Bedarf das QNG-Siegel müssen nachgewiesen sein. Fragen Sie deshalb immer nach einer schriftlichen Bestätigung eines Energieeffizienz-Experten, bevor Sie mit Förderung rechnen.
Konditionen und Programme ändern sich oft kurzfristig. Prüfen Sie den aktuellen Stand direkt bei KfW und NRW.BANK und besprechen Sie ihn mit Ihrer Bank.
Und bei den Bockmühlgärten?
Die Häuser der Bockmühlgärten sind im KfW-40-Standard geplant. Ob eine Förderung für Sie infrage kommt, klären Sie am besten im persönlichen Gespräch. Ob die weiteren Förderbedingungen erfüllt sind, lassen Sie sich vor dem Notartermin schriftlich bestätigen.
Mehr zum Energiekonzept mit Photovoltaik, Batteriespeicher und Infrarotheizung lesen Sie auf der Seite Energie.
Fragen zur Förderung
Kann ich KfW 300 und KfW 297 kombinieren?
Nein. Die beiden Programme schließen sich gegenseitig aus. Eine Kombination mit Landesförderung ist nach KfW-Angaben grundsätzlich möglich. Das prüft Ihre Bank im Einzelfall.
Wer bestätigt, dass ein Haus die Förderbedingungen erfüllt?
Eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste des Bundes. Sie oder er erstellt die „Bestätigung zum Antrag“. Ohne diese Bestätigung nimmt die Bank Ihren Antrag nicht an.
Bekomme ich einen Zuschuss, den ich nicht zurückzahlen muss?
Bei KfW 300 und 297 nein. Sie bekommen einen zinsgünstigen Kredit. Bei der NRW-Förderung gibt es für die untere Einkommensgruppe einen teilweisen Tilgungsnachlass.
Wie berechnet sich das Einkommen bei KfW 300?
Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen des Haushalts, als Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag. Es liegt meist deutlich unter dem Bruttoeinkommen. Ihre Steuerbescheide geben Auskunft.
Was passiert, wenn ich den Antrag erst nach dem Notartermin stelle?
Dann ist eine Förderung in der Regel ausgeschlossen, weil das Vorhaben schon begonnen hat. Planen Sie den Antrag deshalb früh ein.
Das Wichtigste in Kürze
Förderkredite können Ihre Rate deutlich senken. Aber nur, wenn das Haus die strengen Bedingungen erfüllt und Sie den Antrag vor dem Notartermin stellen. Verlassen Sie sich nicht auf Werbeversprechen. Lassen Sie sich die Förderfähigkeit schriftlich bestätigen und prüfen Sie Ihre Chancen mit Ihrer Bank.
Förderung klären, bevor Sie unterschreiben
Sprechen Sie im Beratungsgespräch offen über Förderung. So wissen Sie vor dem Notartermin, womit Sie rechnen können.
Quellen
- KfW: Wohneigentum für Familien (300)
- KfW: Merkblatt Wohneigentum für Familien (300)
- KfW: Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (297, 298)
- KfW: Merkblatt Klimafreundlicher Neubau (297, 298)
- KfW: Technische Mindestanforderungen Klimafreundlicher Neubau
- NRW.BANK: Eigentumsförderung – Neubau oder Kauf
Die Angaben wurden bei Veröffentlichung geprüft. Konditionen und Gesetze können sich ändern. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.